Schon seit vielen Jahrzehnten sind moderne Wissenschaftler davon überzeugt, dass jede lebende Zelle Lichtteilchen produziert: Biophotonen. Lange rätselte man, warum sie das tun. Erkenntnisse der modernsten Kommunikationstechnik führten dann zu dem Schluss, dass diese Biophotonen verantwortlich für sämtliche biochemische Vorgänge in unserem Körper sind. Somit sind Sie wichtig für unseren körpereigenen Energielevel. Davon profitiert vor allem unser innerer Heiler.
Nach über 20 Jahren Erfahrung auf den Gebieten Quantenresonanz, Heilige Geometrie und Biophotonen ist es uns nun gelungen, all diese Erkenntnisse in einem Gerät zu vereinen! Unser Biophotonen-Therapiegerät vereint komplexe Technik mit der Kraft der Natur und ist weltweit einzigartig! Es überträgt ein sanftes, nicht sichtbares Energiespektrum, auch solares Rauschen genannt, mit Hilfe von Licht und Magnetfeld. Gleichzeitig arbeitet es auch mit der Schumannresonanz. Diese Frequenz begleitet unseren Planeten Erde wohl seit Anbeginn der Zeit und darf somit als unser Haupt-Taktgeber bezeichnet werden.
Beim Design haben wir uns ganz besonders viele Gedanken gemacht: Sowohl die Form als auch die Maße dieses genialen Gerätes wurden ganz gezielt nach ausgeklügelten Ordnungs-Prinzipien gewählt, die seine Wirkung intensivieren: Heilige Geometrie & Numerologie.
Unser Gerät besteht komplett aus naturreinem, unbehandeltem Zirbenholz, und das aus gutem Grund: Die Zirbe bringt aufgrund ihrer ätherischen Öle folgende Eigenschaften mit, sie alle sind wissenschaftlich bewiesen:
• Beruhigung der Herzfrequenz
• Stressabbau und Entspannung
• Gefühl der Geborgenheit
• Ruhe und Gelassenheit
Anwendung und Merkmale:
Wir haben das Therapiegerät so konzipiert, dass du das Gerät bequem in der Hand halten kannst, da es ausgesprochen leicht und ergonomisch geformt ist. Dies ist besonders für die lokale Anwendung äußerst praktisch Durch die eingebaute, aufladbare Batterie (Akku) kannst du vollkommen ohne Kabel bis zu 4 Std. damit arbeiten. Das Besondere: Für den Schreibtisch, zum Lernen oder auch während der Yogastunde findet es bequem seinen Platz im passenden Standfuß - er ist aus reinstem Tiroler Zirbenholz, wie das Gerät auch.
Auf der Rückseite des Standfußes ist auch der Zusatz-Akku versteckt, mit dem du dein Gerät über USB verbinden und bis
zu zwei Tage völlig ohne Steckdose betreiben kannst. Hierbei handelt es sich um eine gebräuchliche „Powerbank“, die
du jederzeit aufladen oder sogar auch austauschen kannst. Die beiden Schalter (Ein/Aus sowie Farbwahl) können entweder mit zierlichen Fingern oder der beigefügten Einschalthilfe betätigt werden.
Wir empfehlen die Anwendung für:
• tägliche Unterstützung des inneren Heilers
• Anregung der körpereigenen Biophotonen
• Hilfe zur Selbsthilfe
• zur lokalen Anwendung, z.B. den Chakras, Thymusdrüse, Meridiane…
• Unterstützung der Belastbarkeit
• Ruhepol im Berufsleben, vor allem im Büro
• Harmonisierung Ihrer Wohn- oder Büroräume
• energetische Unterstützung im Alltag
• Entspannungsübungen wie Yoga, Meditation, Klangreise...
Die Lieferung erfolgt im edlen Holzkoffer.
Im Lieferumfang enthalten ist nicht nur das Handgerät samt Standfuß, sondern vielmehr auch ein kleiner Aromaspender, ebenfalls in Form eines Obelisken. Diesen kannst du mit dem mitgelieferten naturreinen Zirbenöl befüllen. Somit wird der wunderbare und wissenschaftlich bewiesene Zirbenduft des Gerätes noch intensiviert.
Inhalt:
• Biophotonen-Therapiegerät
• Standfuß aus Zirbenholz
• Zirben-Aromaspender
• Zirbenöl 5ml naturrein
• USB-Powerbank
• Ladekabel
• Bedienungsanleitung
Mietbedingungen - AGB
Zwischen dem Vermieter: ProLight GmbH, Kemptener Str. 8, 88131 Lindau und dem Mieter (=zahlungspflichtiger Kunde wie während des Bestellvorgangs angegeben) wird folgender Mietvertrag vereinbart:
§ 1 - Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn, Mietzahlung
1. Vertrags-, Mietgegenstand dieses Vertrages ist das Gerät ProLight Biophotonen-Therapiegerät.
2. Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, den Mietgegenstand nach den Vereinbarungen dieses Vertrages zu nutzen.
3. Die Mietzeit beginnt grundsätzlich zwei Werktage nach Zustandekommen dieses Vertrags, was durch abschließenden Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" seitens des Mieters zustande kommt. Ende der Grundmietzeit ist somit 16 Tage nach Vertragsabschluss.
4. Die Mietrate* beträgt 6,05 Euro incl. ges. MwSt. zzgl. 5,95 € Porto für D und A. Andere Länder auf Anfrage. (* Bei nicht vorgesehener Verlängerung der Mietzeit um einzelne Tage wird jeweils eine volle Wochen-Miete berechnet.)
5. Die Mietdauer beträgt 14 Tage. Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietzeit fällig. Sie wird vom Mieter über dessen ausgewähltes Zahlungsverfahren vorgenommen. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mit Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" seitens des Mieters werden diese als solche anerkannt.
§ 2 Gefahrtragung
1. Der Mieter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes durch Diebstahl oder der Beschädigung des Mietgegenstandes.
2. Der Mieter ist dem Vermieter im Falle des zufälligen Untergangs, eines Verlustes durch Diebstahl oder bei Beschädigung des Mietgegenstandes zu Schadenersatz verpflichtet.
§ 3 Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen
1. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass die Tauglichkeit des Mietgegenstandes für den vom Mieter vorgesehenen Zweck während der Mietzeit gewährleistet ist. Bei Notwendigkeit eines Ersatzes verursacht durch Geräteausfall trägt der Vermieter die Kosten des entstehenden Aufwands. Die Länge der vereinbarten Mietzeit bleibt in solch einem Falle in Gänze erhalten. Der Mieter hat jedoch evtl. auftretende Störungen oder Fehlfunktionen des Mietgegenstandes sofort beim Vermieter anzuzeigen.
2. Soweit der Vermieter nach diesem Vertrag aus irgendeinem Grund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung haftet, ist seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 4 Unterhaltung, Lasten, Freistellung
1. Alle Kosten, Aufwendungen, Steuern und Gebühren in Zusammenhang mit dem Besitz, Betrieb und Gebrauch des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Er verpflichtet sich, den Gegenstand auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu halten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters, insbesondere diejenigen im mitgelieferten Handbuch, zu befolgen.
2. Dem Mieter wird empfohlen, den Mietgegenstand für die Vertragsdauer zum Nennwert gegen alle Risiken zu versichern.
§ 5 Eigentum, Nutzungsrecht
1. Alleiniger Eigentümer des Mietgegenstandes bleibt der Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand mit einem Hinweisschild als Eigentum des Vermieters zu kennzeichnen. Er wird über den Mietgegenstand keine Verfügungen treffen. Überlassung und Vermietung an einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
2. Der Mieter hat auf seine Kosten den Mietgegenstand von Zugriffen Dritter, z. B. durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, freizuhalten und frei zu machen.
§ 6 Rückgabepflicht, Mängelbeseitigung
1. Nach Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich und auf seine Kosten an den Vermieter zurückzusenden, es sei denn, dass eine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.
2. Stellt der Vermieter Mängel am Mietgegenstand fest, die durch einen nicht sorgfältigen Gebrauch am Mietgegenstand oder etwa minderwertiger Verpackung beim Versand entstanden sind, ist der Vermieter berechtigt, eine Mängelbeseitigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
§ 7 Optionsrecht
1. Der Mieter ist berechtigt, ein baugleiches Gerät vom Vermieter zu erwerben.
2. Im Falle der Ausübung des Optionsrechtes wird die bereits gezahlte Miete auf den aktuellen Kaufpreis angerechnet. Der Restkaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig. Mit Ausübung des Optionsrechts kommt der Kaufvertrag zustande.
§ 8 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die angreifbare Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche und/oder ideelle Zweck nach Möglichkeit erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.